FAQs
Frequently Asked Questions
- Worin besteht der Unterschied zwischen Klinischen Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen?
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Klinische Psycholog*innen haben das Studium der Psychologie (=Lehre des Erlebens und Verhaltens des Menschen) absolviert und sich in einer mehrjährigen Zusatzausbildung auf psychische Erkrankungen spezialisiert. Schwerpunkte betreffen die klinisch-psychologische Diagnostik und Erstellung von Gutachten (z.B. zur Schwere einer psychischen Erkrankung, zu Persönlichkeitsmerkmalen) sowie die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Klinische Psycholog*innen verwenden dabei Techniken aus unterschiedlichen psychologischen/ psychotherapeutischen Richtungen (z.B. Kombination aus verhaltenstherapeutischen und kognitiven Techniken sowie emotionsfokussierten Interventionen).
Psychotherapeut*innen haben eine mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung absolviert. Die Zulassung zur Ausbildung setzt kein akademisches Studium voraus und kann grundsätzlich von jeder eigenberechtigten Person (die das 24. Lebensjahr vollendet hat) angesucht werden. Psychotherapeut*innen entscheiden sich meist für eine bestimmte gesetzlich anerkannte Schule und orientieren sich auch danach (z.B. verwendet eine Psychoanalytikerin hauptsächlich Techniken der psychoanalytischen Therapieschule).
Psychiater*innen haben Humanmedizin studiert und danach die Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert. Im Gegensatz zu Klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen dürfen Psychiater*innen Medikamente verschreiben. Der Schwerpunkt in der Psychiatrie liegt daher in der medikamentösen Behandlung, wobei manche Psychiater*innen auch eine psychotherapeutische Zusatzausbildung haben.
- An wen soll ich mich mit meinem konkreten Problem am besten wenden?
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Diese Frage hängt nicht nur von Ihrer konkreten Fragestellung ab, sondern auch von Ihren persönlichen Präferenzen und Möglichkeiten. Manche wollen zum Beispiel ausschließlich mit Medikamenten behandelt werden (=Psychiater*in), andere haben wiederum eine Präferenz für eine konkrete Psychotherapierichtung wie Hypnose (=Psychotherapeut*in) und wiederum andere schätzen eine ausführliche klinisch-psychologische Diagnostik mit einer darauf aufbauenden zielorientierten und schulenübergreifenden Behandlung (=Klinische Psychologin/ Klinischer Psychologe).
Sollten Sie dahingehend Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden (per Mail/telefonisch oder ausführlich in einem Erstgespräch).
- Woher weiß ich, ob ich oder eine nahestehende Person professionelle Hilfe benötigt?
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Die drei wichtigsten Gründe sind:
- Die psychische Problematik schränkt Sie in Ihrem alltäglichen Leben, Ihrer Arbeit oder in der Schule bzw. im Studium ein.
- Die psychische Problematik führt zu emotionaler Belastung bei Ihnen persönlich oder bei Ihnen nahestehender Personen.
- Um präventive Maßnahmen zu setzen, damit zukünftige psychische und körperliche Probleme verhindert werden können.
- Wie wirksam sind psychologische/ psychotherapeutische Maßnahmen?
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Interventionen in der Psychologie werden grundsätzlich auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen gesetzt und als Psychologe bin ich mir auch über die Möglichkeiten und Grenzen psychologischer Ansätze bewusst. Dazu gehört auch sich laufend mit der wissenschaftlichen Literatur auseinander zu setzen, um der betreffenden Person die bestmögliche Behandlung bieten zu können.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass psychologische und psychotherapeutische Behandlungen sehr wirksam sind und bei einem Großteil der behandelten Personen zu einer Verbesserung des Zustandes führen. In Zahlen bedeutet dies, dass es einer durchschnittlichen Person, die psychologische/ psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nimmt, besser geht als ca. 80% der Patient*innen, die keinerlei Therapie bekommen [1].
- Wie wirken psychologische/ psychotherapeutische Maßnahmen?
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Zu den Wirkfaktoren zählen sowohl allgemeine also auch spezifische Faktoren:
- Allgemeine Faktoren sind zum Beispiel, dass eine gute therapeutische Arbeitsbeziehung vorliegt, dass sich Klient*innen ausreichend verstanden fühlen und dass realistische Erwartungen an Erfolge vorliegen.
- Spezifische Faktoren beziehen sich auf die konkret gesetzten therapeutischen Maßnahmen wie das Erlernen von Entspannungstechniken oder bestimmten Strategien zum Umgang mit Angst oder Stress.
Aus Studien ist bekannt, dass ein großer Teil der Wirksamkeit durch allgemeine Faktoren erklärt werden kann. Es ist also nicht nur relevant, was genau gemacht wird, sondern vor allem auch unter welchen Rahmenbedingungen etwas gemacht wird. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass eine konstruktive therapeutische Arbeitsbeziehung vorliegt oder falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre therapeutischen Ziele nicht mit denen Ihrer Psychologin/ Ihres Psychologen übereinstimmen, dann sprechen Sie das auch bitte direkt an. Dies kann entscheidend sein für den Behandlungserfolg.
Weitere Infos zur Wirksamkeit psychologischer Interventionen finden Sie im Blog.
- Wie läuft der Erstkontakt in Ihrer Praxis ab?
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In der Regel buchen Personen ihren Termin für das Erstgespräch direkt über das Online-Portal. Sollten Sie vorab irgendwelche Fragen haben, dürfen Sie sich selbstverständlich auch telefonisch oder per Mail an mich wenden. Das Erstgespräch dauert dann in der Regel ca. 50 Minuten und dient hauptsächlich dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung offener Fragen und der Zieldefinition. Am Ende der Einheit entscheiden wir dann gemeinsam, ob wir weitere Einheiten einplanen wollen oder wir besprechen eventuell auch alternative Möglichkeiten, wie wir Ihrem Ziel am besten näher kommen können.
- Im Online-Terminvereinbarungssystem sind keine Termine für Erstgespräche verfügbar. Was tun?
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Das Online-Terminvereinbarungssystem ist eine effiziente Möglichkeit, um Termine schnell und einfach buchen zu können. Die Nachfrage ist jedoch durchwegs sehr hoch, weshalb ich in einem gewissen Zeitraum immer nur eine gewisse Anzahl an neuen Personen aufnehmen kann.
Bei starker Auslastung kann es daher vorkommen, dass aktuell keine Termine für Erstgespräche verfügbar sind. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, regelmäßig im Terminvereinbarungssystem nachzusehen, ob eventuell Plätze verfügbar geworden sind. Es kommt auch immer wieder vor, dass Personen ihre bereits gebuchten Termine selbst stornieren oder dass von meiner Seite weitere zeitliche Ressourcen frei werden. Diese freien Plätze werden direkt online sichtbar und mit etwas Glück kann ein Termin sofort in den nächsten Tagen gebucht werden.
Sollten Sie Fragen zur aktuellen Verfügbarkeit von Terminen haben, würde ich mich sehr über Ihre Kontaktaufnahme (vorzugsweise per Mail) freuen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
- Ist es möglich, Termine per Videotelefonie abzuhalten?
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Das bevorzugte Setting ist der direkte Kontakt vor Ort in meiner Praxis. In Ausnahmefällen (z.B. bei leichter Erkrankung/Verletzung, langer Anreise) besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Einheiten per Videotelefonie abzuhalten.
Ich verwende dafür eine sichere Softwareanwendung, die speziell für derartige Settings entwickelt wurde und bei der der Fokus auf Datensicherheit, Verschlüsselung und Einfachheit liegt. Für die Anwendung sind keine Downloads oder Installationen erforderlich. Folgen Sie einfach dem von mir per Mail übermittelten Link und schon kann das Gespräch starten.
Mehr Infos unter: https://www.therapsy.at/videotelefonie/. Sollten Sie Interesse an einem Termin per Videotelefonie haben, melden Sie sich bitte einfach bei mir.
- Wie setzen sich die Kosten für die Leistungen in Ihrer Praxis zusammen?
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In meiner Praxis rechne ich grundsätzlich in 60-Minuten Einheiten ab. Jede Einheit kostet dabei aktuell 120,00€ (Stand: Jänner 2024). Der Betrag beinhaltet den persönlichen Kontakt (50 Minuten), die Vor- und Nachbereitung (10 Minuten) sowie alle Diagnostik- und Therapiematerialien.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung gängiger Leistungen mit den entsprechenden Beträgen. Nach Ende der Einheit erhalten Sie eine Honorarnote per Mail mit der Bitte um Überweisung des entsprechenden Betrages auf mein Konto. In Ausnahmefällen kann auch bar bezahlt werden.
Um die Leistungen in gewohnter Qualität zukünftig sicherstellen zu können, findet jährlich am 01. Jänner eine Preisanpassung statt. Dadurch sollen vom Psychologen nicht beeinflussbare Faktoren (wie z.B. Inflation) kompensiert werden können. Die Investition pro Einheit erhöht sich mit 01. Jänner 2024 daher um 10,00€ auf 120,00€.
Für psychologische Beratungen/Coachings im Rahmen betrieblicher Fortbildungs- oder Gesundheitsförderungsmaßnahmen gelten separate Preise (auf Anfrage).
Leistung Investition in Euro Erstgespräch (60 Minuten) 120,00 Diagnostik (60 Minuten) 120,00 Behandlung (60 Minuten) 120,00 Termine per Videotelefonie (60 Minuten) 120,00 Beratung und Coaching (60 Minuten) 120,00 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr; Beträge sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 und § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994; für Fachauszubildende gelten separate Preise (weitere Infos). - Ich bin noch Studierende*r und kann mir die klinisch-psychologische Behandlung nur schwer leisten!
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Für Studierende bieten die unterschiedlichen Universitäten oftmals finanzielle Unterstützung an, wenn man in Psychotherapie/klinisch-psychologischer Behandlung ist oder eine solche beginnen möchte. Für weitere Infos informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle der ÖH.
Bei der Universität Graz gibt es beispielsweise einen speziellen Fördertopf zur Erhaltung oder Verbesserung der psychischen Gesundheit: https://oehunigraz.at/soziales/mentale-gesundheit/.
- Ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
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Seit 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich. Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung kann bei der Versicherung ein Kostenzuschuss beantragt werden. Folgende Zuschüsse werden mit Stand Februar 2024 gewährt:
Träger Setting Erstattung ÖGK pro Einzelsitzung (ab 60 Min.) € 33,70 SVS pro Einzelsitzung (ab 50 Min.) € 45,00 BVAEB pro Einzelsitzung (ab 50 Min.) € 46,60 KFA - keine Behandlungskosten können (teilweise) auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden (weitere Infos).
- Welche Voraussetzungen für eine Kostenrückerstattung müssen vorliegen?
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- Es liegt eine psychische Befindungsstörung (z.B. Ängste, Schlafstörungen) vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist. Investitionen in psychologische Beratungen oder Coachings werden hingegen nicht übernommen.
- Die klinische Psychologin/der klinische Psychologe muss in die Liste der klinischen Psychologen des Bundesministeriums eingetragen sein.
- Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss der Krankenkasse nachgewiesen werden. Das dafür erforderliche Formular können Sie hier downloaden: Ärztliche Bestätigung.
- Die Honorarnote muss bestimmte formale Kriterien erfüllen (z.B. Angabe einer Diagnose, Sozialversicherungsnummer).
- Welche Schritte sind erforderlich, um die Rückerstattung zu erhalten?
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- Kommen Sie wie gewohnt zum Erstgespräch oder Folgetermin in meine Praxis und wir besprechen, inwieweit die Voraussetzungen für eine Kostenrückerstattung gegeben sind. Selbstverständlich haben Sie hier auch die Möglichkeit, sich gegen eine Einreichung bei Krankenkasse zu entscheiden.
- Sollte die Kostenrückerstattung möglich sein, müssen Sie spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung (Sitzung) im gleichen Abrechnungszeitraum (=Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Gehen Sie dafür am besten zu einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl (z.B. Hausärztin oder Hausarzt) und lassen Sie sich diese ärztliche Untersuchung auf dem entsprechenden Formular bestätigen. Die Ärzte und Ärztinnen sollten dahingehend informiert sein und auch über das Formular verfügen. Alternativ kann das Formular hier heruntergeladen werden.
- Die Honorarnoten und Einzahlungsnachweise müssen Sie dann zusammen mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
- Danach bekommen Sie die Rückerstattung von der Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen.
- Ab der elften Sitzung ist es erforderlich, dass zusätzlich ein von der Psychologin oder vom Psychologen auszufüllendes Antragsformular vorgelegt wird. Die Gewährung des Kostenzuschusses ist dann wieder nach chef(kontroll)ärztlicher Bewilligung möglich.